Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen darüber hinaus im Rahmen der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Abstimmung dieser Verträge mit Ihrer Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung. Denn es gilt der Grundsatz, dass das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht, so dass in diesem Bereich besondere Vorsicht und Sorgfalt erforderlich ist, um ungewollte Folgen zu vermeiden.
In allen Belangen arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, so dass jederzeit eine optimale rechtliche und steuerliche Gestaltung gewährleistet ist.
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.12.2014 zur teilweisen Unwirksamkeit der Besteuerung von Unternehmen im Rahmen der Erbschaftsteuer besteht aktuell insbesondere Handlungsbedarf für Unternehmen zwischen 10 und 20 Mitarbeitern. Noch besteht aus unserer Sicht die Möglichkeit, die derzeit günstige Regelung für kleine Unternehmen bei der lebzeitigen Übertragung zu nutzen.