Neben einer fundierten erbrechtlichen Beratung ist bei den Themen Erbrecht, Vermögens – und Unternehmensnachfolge auch eine steuerliche Optimierung bei der Gestaltung von Verträgen und Urkunden, aber auch bei Testamenten, möglich und oft auch sinnvoll.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Schmalenbach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht berät und gestaltet gemeinsam mit Ihrem Steuerberater Ihre Vermögensnachfolge im privaten und betrieblichen Bereich.
Dabei haben wir aber immer und vorrangig die Absicherung Ihres Ehepartners, Ihres Unternehmens und Ihrer Kinder im Blick, denn steuerliche Optimierung darf nie dazu führen, dass sie zu Lasten einer sicheren und sinnvollen Nachfolgeplanung führt.
Befinden Sich in Ihrem Vermögen nicht erklärte Kapitalanlagen im Ausland, so stellt dies spätestens Ihre Erben vor einige Probleme. Im Rahmen der Beratung besprechen wir diese Dinge mit Ihnen und erklären Kapitalerträge auf Wunsch nach (strafbefreiende Selbstanzeige), sei es noch zu Lebzeiten für Sie oder im Erbfall für die Erben.
Steuersätze und Freibeträge
Steuerklasse I | Freibeträge |
Ehegatten | 500.000 EUR |
Kinder/Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder | 400.00 EUR |
Enkel | 200.000 EUR |
Eltern/Großeltern usw. Urenkel usw. | 100.000 EUR |
Steuerklasse II | |
Eltern/Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Neffen und Nichten 1. Grades | 20.000 EUR |
Steuerklasse III | |
übrige Erwerber | 20.000 EUR |
eingetragene Lebenspartner | 500.000 EUR |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbes | |||
bis einschließlich | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
75.000 EUR | 7 % | 15 % | 30 %1 |
300.000 EUR | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 EUR | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 EUR | 19 % | 30 % | 30 % |