Die Vermögensregelung umfasst die Erstellung von Konzepten zu Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, sowohl durch lebzeitige Vereinbarungen wie Schenkungen und Generationenverträge, als auch durch letztwillige Verfügungen wie Testamente und der Erbverträge. Dabei erfolgt eine Abstimmung der jeweiligen Konzepte und eine steuerliche Optimierung der Regelungen. Hierdurch können Sie gewährleisten, dass generationenübergreifend ihr Vermögen erhalten und genutzt wird. Hierbei beraten wir auch zur Gründung von Familiengesellschaften, in welchen sie ihr Vermögen, insbesondere Immobilien, einbringen können und so für die nächste Generation erhalten können.